Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in 2023 fast alle Beratungsverfahren pünktlich abgeschlossen. Das belegt sein neuer Fristenbericht. Demnach bearbeitete der Ausschuss fast 96 Prozent der insgesamt 623 Verfahren fristgerecht.

Für Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, setzt die Berichterstattung dem vielfach vorhandenen Gefühl, dass die Selbstverwaltung zu langsam arbeite, belastbare Zahlen entgegen. Eine Beratungsdauer von zwei oder drei Jahren könne ohne Kenntnis der Hintergründe sehr lang wirken. Hecken betont: Der G-BA setze in seinen Beratungen verantwortungsbewusst und verlässlich darauf, dass neue medizinische Leistungen möglichst mit wissenschaftlichen Nachweisen abgesichert und nicht „aufgrund von tages- oder wahlpolitisch opportunen Zielen erstattet werden“. Ein solches evidenzbasiertes Vorgehen brauche Zeit.

Von den 17 laufenden Beratungsverfahren mit überschrittener Frist betreffen 14 Verfahren Qualitätssicherung. Laut Hecken kein Zufall, „denn Maßnahmen, die die Patientensicherheit bundesweit verbessern, die wertvollen Personalressourcen richtig einsetzen und eine höhere Transparenz zur Qualität des Leistungsgeschehens erzeugen sollen, sind in der Entwicklung höchst anspruchsvoll“. Vielfach werde an dieser Stelle gemeinsam mit dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen Pionierarbeit geleistet. Der G-BA-Chef räumt aber auch ein, dass dabei immer wieder überprüft werden müsse, ob Aufwand und Nutzen im richtigen Verhältnis stehen.

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